AfD in Bund und Land
Heute Teilwiederholung Bundestagswahl Berlin
Am heutigen 11.02. findet die Teilwiederholung in 455 Bezirken Berlins statt. Ergebnisse werden erst spät erwartet, des Endergebnis am 01.03 amtlich festgestellt.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit 2021 gewählte Abgeornete vielleicht ihr Mandat verlieren und anderen Platz machen müssen. Das Verfahren ist ziemlich kompliziert. In Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, Reineckendorf und Tempelhof-Schönedorf könnte es einen Mandatswechsel am ehesten geben, aber die Abgeordneten sind durch gute Listenplätze ihrer Parteien sicher, es könnte dann aber Abgeordnete, die es grade so über deren Listen geschafft hatten, eng werden, wenn einer der „obereren“ Listenplätze eben sein Direktmandat verliert und über die Liste einzieht.
Wer sich besonders für diese Zusammenhänge interessiert und um welche Politiker es sich handelt, dem empfehle ich den Artikel des RBB zu diesem Thema. Auch bietet der RBB eine Wahlsondersendung im dritten Programm ab 20.15 Uhr.
Berliner Bundestagswahl muß in Teilen wiederholt werden
Die Berliner Bundestagswahl muss nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in 455 Wahlbezirken wiederholt werden.
Die Wahlwiederholung betrifft auch die zugeörigen Briefwahlbezirke, sagte die vorsitzende Richterin Doris König. Damit folgte der Senat des Bundesverfassungsgerichtes der CDU – Verfassungsbeschwerde, wenn aber auch nur in Teilen. Aber auch der Beschluß der Regierungskoalition im Bundestag folgte sie nicht und erhöhte die Anzahl der neu zu wähhlenden Bezirke auf 455 und muss Erst – und Zweitstimme beinhalten.
Damit ist die Ampelkoalition um eine Schlappe reicher und sollte sich langsam einmal fragen, an welche Fachleute für Verfassungsrecht sich diese wendet, wenn ein Koalitionsbeschluß nach dem anderen von Gerichten gekippt wird. Die Resterampe der „Linke“ zeigte sich erleichtert, da kein Bezrk betroffen ist, in dem diese Partei eines der Direktmandate errungen hatte. Somit werden deren Abgeordnete bis zur nächsten Wahl dem Bundestag angehören.
Die Wahlwiederholung wird wohl am 11.02.2024 durchgeführt.
"Eklat" im Landtag - Grüne fühlen sich bedroht
„Die Grünen gehören abgewählt. Die muss man niedertreten und dann weg“ – So formulierte der Abgeordnete der AfD Marcel Quekemeyer. Eine Entschuldigung für die „niedertreten“-Wortwahl reicht den Grünen nicht-Strafanzeige!
Eine mehr als unglückliche Formulierung ist nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Natürlich ist es ein „AfD-Mann“ in der Zeitung, während die grünen Betroffenen natürlich Abgeordnete sind. Kleiner Wortkrieg am Rande also inklusive….wenn man bedenkt, was Abgeordnete und Anhänger der AfD sich so alles konsequenzlos anhören dürfen? Ein Beispiel findet sich zeitgliech im Hildesheimer Stadtrat.
Der Antrag zur Begrenzung des Demonstationsrechts für Ausländer trat leider dadurch in den Hintergrund, wird aber trotzdem als „Angriff auf die Demokratie“ dargestellt.
Nein, das ist dieser Antrag auf keinen Fall. Zu gegenwärtig sind die Bilder von gewalttätigen Demonstrationen der Pro-Palestina- Demos, deren ZTeilnehmer zum überwiegenden Teil arabischer Herkunft waren. Ausrufen eines Kalifats in Deutschland, das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen und Fahnen und Dutzende verletzter Polizisten- DAS ist ein Angriff auf unsere demokratische Lebensweise und auf alle, die deswegen in diesem Land leben und hierher gekommen sind. Die „HIAZ“ berichtete über beide Vorgänge ausführlich:
Bundesverfassungsgericht verhandelt nächste Woche über des Berliner Wahlchaos
AfD stellt ersten Bürgermeister!
AfD stellt ersten Landrat
Die Wahl löste ein großes mediales Echo in Deutschland aus. Politiker einiger Parteien fordern nun tatsächlich, Herr Sesselmann einen „Prüfung zur Demokratietauglichkeit“ zu unterziehen, wohlwissend, das alle Kandidaten, gleich welcher Partei, sich dieser Prüfung schon bei Aufstellung zur Wahl unterziehen müssen.
Als fairer Verlierer hat der CDU – Kreisverband eine Stellungnahme dazu veröffentlicht:
Ein besonderer Vorgang, der hoffen lässt, dass etwas Vernunft in die Köpfe mancher Politiker einkehrt und Wahlergebnisse akzeptiert werden, auch wenn sie manchem nicht schmecken.
Keine Entziehung der Waffenbesitzkarte wegen AfD-Mitgliedschaft
28.03.2023
Wie wir Ihnen zuletzt im Januar dieses Jahres schrieben, gab es Medienberichte, wonach Behörden gezielt gegen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis vorgehen, nur weil diese Mitglieder in unserer Partei sind. Vereinzelt haben uns auch Mitglieder über solche Vorfälle informiert.
Wir wiesen darauf hin, dass dies rechtswidrig wäre.
Nun hat es eine erste gerichtliche Entscheidung in einem solchen rechtswidrigen Verfahren gegeben. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat dem Widerspruch eines unserer Mitglieder gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte stattgegeben. Die Pressemitteilung zur Entscheidung finden Sie hier.
Zum Entzug der Waffenbesitzkarte allein aufgrund einer Mitgliedschaft in der AfD entschied das Verwaltungsgericht wie folgt:
„[…] Vor diesem Hintergrund erweise sich der auf eine sog. Regelunzuverlässigkeit gestützte Widerruf der Waffenbesitzkarte des Antragstellers bei summarischer Prüfung als rechtswidrig. Es sei derzeit nichts dafür erkennbar, dass bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens eine Einstufung der AfD auf Landes- und/ oder Kreisebene aufgrund belastbarer und im Einzelnen nachprüfbarer Tatsachen als gesichert verfassungsfeindlich anzunehmen sei und in der Folge beim Antragsteller ein Fall der Regelunzuverlässigkeit gegeben sei.“
Das Gericht bestätigt damit unsere Einschätzung vollumfänglich: eine Mitgliedschaft in der AfD führt nicht zur Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Die einschlägige Unzuverlässigkeitsvermutung in § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Waffengesetzes gilt nur für Mitglieder einer Vereinigung, die Bestrebungen verfolgt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Dies trifft auf die AfD selbstverständlich nicht zu. Wir stehen uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Noch einmal empfehlen wir deshalb eindringlich allen Mitgliedern, die von solchen rechtswidrigen Maßnahmen der Innenminister und deren weisungsgebundenen Waffenbehörden betroffen sind, dagegen fristwahrend juristisch vorzugehen.
Sollten Sie von Maßnahmen der Waffenbehörde betroffen sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an folgende Adresse: meldestelle-waffenrecht@afd.de
Rot-Grün-Dunkelrot scheint abgewählt
01.03.2023
Die Vernunft scheint sich bei der Berliner SPD durchzusetzen. Diese folgt einem Vorschlag der abgewählten Berliner OB Franziska Giffey und will Koalitionsverhandlungen mit der CDU, was auch bei deren Spitzenkandidaten Kai Wegener und den Gremien der Berliner CDU von Anfang an wohl favorisiert wurde. Damit besteht Hoffnung für die Berliner, das etliche linksgrüne Projekte wieder zu Grabe getragen werden und eine rationalere Politik Einzug hält.
Amtliches Endergebnis der Wiederholungswahl in Berlin liegt vor
27.02.2023
Nachdem Briefwahlstimmen in einem Hinterzimmer gefunden wurden und einige Bezirke nochmals nachgezählt werden mussten, liegt nun das amtliche Endergebnis der Wahlen vor. Die AfD kann einigermaßen zufrieden sein und holte zwei Direktmandate.
DIESEN SONNTAG GILTS!
27.02.2023
Der KV Hildesheim drückt die Daumen und wünscht alles Gute!
Erneute Wahlpanne in Berlin: Nicht wählbarer Kandidat auf Stimmzettel für Neukölln – FDP-Politiker ist weggezogen
12.01.2023
Bei einem Stimmzettel für Berlin-Neukölln bei der Wiederholungswahl am 12. Februar ist es zu einer Panne gekommen. Für den Wahlkreis Neukölln 2 wurde bei den Erststimmen für die FDP ein Kandidat angegeben, der aus Berlin weggezogen ist, teilte der Landeswahlleiter am Donnerstag mit. Er ist daher nicht mehr wählbar, einen Ersatzkandidaten gibt es nicht. Bislang bei der Briefwahl abgegebene Stimmen für diesen Kandidaten sind ungültig.
Nun werden neue Stimmzettel gedruckt. Die bisherigen knapp 1700 Briefwähler des Wahlkreises sollen angeschrieben werden. Sie können, wenn sie wollen, ihre Wahl für die Erststimme mit dem neu gedruckten Stimmzettel wiederholen. Der frühere Stimmzettel in dem verschlossenen Umschlag werde dann nicht berücksichtigt.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler betonte: „Es gibt keine hundertprozentig reibungslosen Wahlen – weder im Bund noch in den Bundesländern.“ Wichtig seien „Transparenz, eine schnelle Fehlerkorrektur und engmaschige Kontrollen“. (dpa)
Quelle: Berliner Tagesspiegel
Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 – Die Wahlwiederholung ist eine Herkulesaufgabe
02.12.2022
„Es ist eine Herkulesaufgabe, innerhalb von 90 Tagen bis 12. Februar 2023 die Wiederholung der Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen zu organisieren“, sagt der Landeswahlleiter für Berlin Stephan Bröchler. Zwar sei die Durchführung von demokratischen Wahlen „keine Raketenwissenschaft, jedoch ein vielgestaltiger, komplexer Prozess, bei dem ein Zahnrad in das andere greifen muss“.
Stimmzettel müssen qualitätssicher gedruckt, in die Wahllokale gebracht werden und dort sortenrein vorliegen. Wahllokale müssen gesucht, identifiziert und für den Wahltag vorbereitet werden. Die Wahlhelfenden sollen besser unterstützt und geschult werden. An all diesen Aufgaben arbeitet das Team der Landeswahlleitung in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken auf Hochtouren. Von zentraler Bedeutung ist für den Landeswahlleiter: „Wir wollen und müssen mögliche Fehler, die sich anbahnen, frühzeitig erkennen, um sie beheben zu können.“
Es habe sich als richtig erwiesen, dass die Landeswahlleitung frühzeitig begonnen habe, diesen Prozess vorzubereiten. Erfreulich sei, dass sich bereits jetzt rund 40.000 Wahlhelfende gemeldet hätten: „Jede helfende Hand ist uns hochwillkommen, und sie wird gebraucht. Wir freuen uns über jeden und jede, die sich freiwillig als Helfer oder Helferin meldet.“ Das Erfrischungsgeld beträgt bis zu 240 Euro.
Der Landeswahlleiter appelliert an die Berlinerinnen und Berliner: „Bitte gehen Sie am 12. Februar wählen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt unser Parlament und damit die Demokratie.“ Die Urnenwahl in Präsenz findet am 12. Februar 2023 statt, bereits ab 2. Januar werden die Unterlagen für die Briefwahl verschickt.
Wer uns als Wahlhelferin und Wahlhelfer unterstützen möchte, kann sich auf der Homepage des Landeswahlleiters anmelden.
Berliner Wahlen zu Abgeordnetenhaus und Bezirksvertretungen werden wiederholt
16.11.2022
Die Berliner Wahlen vom September 2021 müssen komplett wiederholt werden. Dieses Urteil hat das Landesverfassungsgericht am Mittwoch als Reaktion auf die vielen Pannen verkündet. Voraussichtlich am 12. Februar 2023 sollen die Berliner erneut über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen abstimmen.
„Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.9. 2021 werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, sagte die Vorsitzende Ludgera Selting. Der Verfassungsgerichtshof von Berlin habe alleine über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Anders als im Bund und den anderen Bundesländern sei die Wahlprüfung in Berlin „als einstufiges Verfahren ausgestaltet“. Das Verfassungsgericht sei die „einzige Kontrollinstanz“, sagte Ludgera Selting. Eine Vorlage der Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht sei nicht geboten.
Quelle: Berliner Morgenpost
Ampelkoalition beschliesst teilweise BundestagsWahlwiederholung
11.11.2022
Bei der Bundestagswahl im vergangenen September war es in Berlin zu Pannen gekommen. In Teilen der Hauptstadt soll die Wahl deshalb wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, nachdem der Wahlprüfungsausschuss eine entsprechende Empfehlung abgegeben hatte. Der Union und der AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken.
Betroffen sind nach dem Beschluss des Parlaments 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen. Erneut gewählt werden soll in jenen Wahlbezirken, in denen die Stimmabgabe 2021 aufgrund von Wahlfehlern unterbrochen wurde, in denen es erhebliche Verzögerungen gab oder in denen Wähler wegen fehlender oder falscher Wahlzettel nicht gültig abstimmen konnten. Ein Wiederholungsgrund liegt auch vor, wenn Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren.
Unklar ist, wann die Teilwiederholung der Wahl stattfinden wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Wann dieses dann entscheidet, ist offen. Unklar sind auch die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags. Sollte die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung niedrig sein, könnte dies zur Folge haben, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden.
Quelle: WELT
Auch die Berliner Bundestagswahl wird zumindest in Teilen wiederholt!
22.10.2022
28.09.2022:
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben.Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen – sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article241309219/Berlin-Verfassungsgerichtshof-haelt-Wahlwiederholung-fuer-erforderlich.html
Berliner Verfassungsgericht überprüft Wahl
28.09.2022
Nach dem Berliner Bundestagswahldebakel: Nachwahl immer wahrscheinlicher!
09.07.2022
Neue Führungsspitze auf dem 13. Bundesparteitag der AfD gewählt
18.06.2022
Neuer LANDESVORSTAND IN NIEDERSACHSEN GEWÄHLT
30.05.2022
Muss die Bundestagswahl in Teilen Berlins wiederholt werden?
25.05.2022
Impfpflicht ist erstmal vom Tisch!
07.04.2022
Die AfD - Fraktion reicht in Karlsruhe Klage und Eilantrag wegen Versagung der Ausschussvorsitze im Bundestag ein
31.12.2021
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 31.12.2021 wegen der Versagung sämtlicher #Ausschussvorsitze ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet (Az. 2 BvE 10/21).
In drei der insgesamt 25 Bundestagsausschüssen steht der AfD aufgrund verbindlicher Vereinbarungen zwischen sämtlichen Fraktionen der Vorsitz zu. Sie wurden im sogenannten „Zugriffsverfahren“ von den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen gemeinsam reihum verteilt. Die #AfD kann danach den Vorsitz der Ausschüsse „Inneres und Heimat“, „Gesundheit“ und „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besetzen.
In den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse für die 20. Wahlperiode wurden am 15.12.2021 jedoch sämtliche von der AfD nominierten Ausschussvorsitzenden abgelehnt, was in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie geschah. Dies ist nach Auffassung der AfD-Fraktion eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und damit ein Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien.
Die AfD führt den Vorsitz im Ausschuß für Inneres, für Entwicklungsarbeit und für Gesundheit. Damit hat die AfD in zentralen Fragen ein gewichtiges Wort mitzureden:
08.12.2021
Die Ausschüsse können als die Fachorganisationen im Deutschen Bundestag bezeichnet werden. Sie sind dazu da, die Beschlüsse des Plenums, also des Ortes, an dem dann alle Abgeordneten wieder zusammenkommen, vorzubereiten. In den Fachausschüssen finden intensive fachliche Debatten statt, zu denen auch Sachverständige eingeladen werden. Sie werden auch als die „Herzkammer“ der parlamentarischen Arbeit bezeichnet, weil dort intensiv an fachlichen Texten und an den Gesetzen gearbeitet wird. Anschließend empfehlen die Ausschüsse dem Plenum des Deutschen Bundestages etwa, einem Gesetz zuzustimmen oder einem Gesetz mit Änderungen zuzustimmen.
Die Vorsitzenden der Fachausschüsse haben eine sehr exponierte Rolle: Sie bereiten die Ausschüsse vor und laden auch zu den Sitzungen ein. Sie sind diejenigen, die die Tagesordnung, das Vorgehen, die Beratung der Ausschüsse ganz maßgeblich leiten und bestimmen. Das erfolgt in sehr enger Absprache mit den Obmännern oder Obfrauen aus den jeweiligen anderen Fraktionen.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 31.12.2021 wegen der Versagung sämtlicher #Ausschussvorsitze ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet (Az. 2 BvE 10/21). In drei der insgesamt 25 Bundestagsausschüssen steht der AfD aufgrund verbindlicher Vereinbarungen zwischen sämtlichen Fraktionen der Vorsitz zu. Sie wurden im sogenannten „Zugriffsverfahren“ von den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen gemeinsam reihum verteilt. Die #AfD kann danach den Vorsitz der Ausschüsse „Inneres und Heimat“, „Gesundheit“ und „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besetzen. In den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse für die 20. Wahlperiode wurden am 15.12.2021 jedoch sämtliche von der AfD nominierten Ausschussvorsitzenden abgelehnt, was in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie geschah. Dies ist nach Auffassung der AfD-Fraktion eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und damit ein Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien.
Wahlchaos am Tage der Bundestagswahl in Berlin
06.01.2022
Nichts Neues in Berlin. Frau Giffey wurdevon der rot – dunkelrot – grünen Koalition als regierende Bürgermeisterin gewählt. Niemand scheint sich in der Opposition daran zu stören – – außer der AfD. Es bleibt abzuwarten, ob es da noch Änderungen gibt.
Wahlchaos am Tage der Bundestagswahl in Berlin
06.01.2022
Nichts Neues in Berlin. Frau Giffey wurdevon der rot – dunkelrot – grünen Koalition als regierende Bürgermeisterin gewählt. Niemand scheint sich in der Opposition daran zu stören – – außer der AfD. Es bleibt abzuwarten, ob es da noch Änderungen gibt.
Trotz der Pannen am Wahltag hat der Berliner Landeswahlausschuss am 15.10 das endgültige Ergebnis zur Abgeordnetenhauswahl festgestellt. Eine juristische Aufarbeitung ist möglich, dürfte aber am Resultat nichts ändern.
Wer meint, beim Wählen eine Panne mit juristischer Relevanz entdeckt zu haben, kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag – also bis 26. November um 24 Uhr – Einspruch gegen die Wahl einlegen. Im Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) heißt es dazu: „Der Einspruch ist schriftlich beim Bundestag einzureichen und zu begründen.“ Dieser geht dann zunächst in den Wahlprüfungsausschuss – am Ende entscheidet der Bundestag mit einfacher Mehrheit darüber.
Damit ist die Wahlprüfung vor allem Sache des Bundestages. Lehnt der den Einspruch allerdings ab, kann sich die Wählerin oder der Wähler in einem zweiten Schritt mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden. Man braucht aber einen Anfechtungsgrund, damit die Beschwerde Erfolg haben kann. Ob eine Anfechtung der Berliner Wahlen bereits in Vorbereitung ist, ist allerdings unbekannt.
06. Oktober 2021
Wie unlängst bekannt gegeben wurde, ist die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis von ihrem Amt zurück getreten.
Eine weitere Panne bei den Berliner Chaoswahlen ist bekannt geworden:
Das Portal „Wahlrecht.de“ hat angegeben, die Berliner Landeswahlleitung mehr als eine Woche vor der Wahl auf eine „gravierende Manipulationsmöglichkeit“ hingewiesen zu haben. Demnach konnten Personen im Alter von 16 und 17 Jahren sowie EU-Ausländer mit einem Trick bei der Bundestagswahl und der Wahl zum Abgeordnetenhaus abstimmen, obwohl sie nur zur Bezirksverordnetenwahl berechtigt waren.
Dabei konnten Menschen, die zu allen Wahlen berechtigt waren, Briefwahlunterlagen anfordern, die Stimmzettel für die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl dann an Unberechtigte weitergeben, und am Wahltag im Wahllokal neue Stimmzettel erhalten. Ein EU-Bürger oder Minderjähriger, der eigentlich nur für die Bezirksverordnetenwahl berechtigt war, konnte die zusätzlichen Stimmzettel anonymisiert mit seinen Briefwahlunterlagen einreichen.
28. September 2021
Parallel zur Bundestagswahl fanden in Berlin die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt, als „Sahnehäubchen“ auch noch eine sportliche Großveranstaltung, der „Berlin – Marathon“. Völlig überraschend (Satire!) wollten viele Berlinerinnen und Berliner auch wählen gehen, so dass in einigen Berliner Bezirken die Wahlunterlagen knapp wurden, Nachschub war angefordert worden, steckte aber aufgrund der desaströsen Berliner Verkehrsplanung unter Dunkelrotrotgrün in den etlichen Staus fest, die sich aufgrund des Marathons bildeten.
Überraschenderweise müssen solche wichtigen Unterlagen noch in dieselbertriebenen Transportern angeliefert werden und nicht mit dem Lastenfahrrad. Die Folge war, dass einige Berliner Wahllokale nicht um 18 Uhr schließen konnten, die letzten Wähler verließen gegen 20.30 Uhr (!!!) das Wahllokal. Die Folge war, dass sich die wartenden Wähler ab 18 Uhr über diverse Anbieter ihrer Smartphones über die Hochrechnungen zur Bundestagswahl und auch über die Wahlstände der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus informieren konnten.
Genau das ist aber unzulässig, auch eine Verlängerung der Wahlzeit über 18 Uhr hinaus ist laut der Informationen auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleitung nicht vorgesehen. Welche Konsequenzen dies haben wird, ist zurzeit unklar, die Landeswahlleitung Berlin bzw. die Bundeswahlleitung „prüfen“ die Berliner Vorgänge.
Versuch der Wahlmanipulation ?
24.09.2021
wie Sie alle wissen dürften, fällt es unserer Bürgerpartei nicht erst seit gestern schwerer als anderen Parteien, in Wahlkampfzeiten für alle Bürger sichtbar in Erscheinung zu treten. Nun hat diese systematisierte Beschneidung der vom Grundgesetz garantierten Chancengleichheit der Parteien (vgl. GG Art. 21 Absatz 1) leider ein weiteres trauriges Kapitel aufgeschlagen.
Post Scriptum: Dass in einschlägigen Presseartikeln (den Link finden Sie hier) derartig demokratiefeindliche Unternehmungen als „Satire-Aktionen“ und deren Drahtzieher als „Kunstaktivisten“ betitelt werden, ist eine dezidierte Problemanzeige für den derzeitigen Zustand unserer Demokratie. Mittlerweile dürfte auch der letzte Bürger, der noch die Beherztheit aufzubringen vermag, sich seines Verstandes zu bedienen, gemerkt haben, dass unser Land sich sukzessive von den Grundprinzipien des demokratischen Zusammenlebens zu Entfremden im Begriff ist. In diesen Zeiten bedarf es einer starken Rechtsstaatspartei, in diesen Zeiten bedarf es einer starken AfD.
In diesem Sinne: bitte bleiben Sie uns gewogen, wir brauchen Sie mehr denn je.
Herzlichst,
Der Schriftführer des KV Hildesheim