Pressemitteilung vom 02.12.2022 des Berliner Landeswahlleiters
„Es ist eine Herkulesaufgabe, innerhalb von 90 Tagen bis 12. Februar 2023 die Wiederholung der Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen zu organisieren“, sagt der Landeswahlleiter für Berlin Stephan Bröchler. Zwar sei die Durchführung von demokratischen Wahlen „keine Raketenwissenschaft, jedoch ein vielgestaltiger, komplexer Prozess, bei dem ein Zahnrad in das andere greifen muss“.
Stimmzettel müssen qualitätssicher gedruckt, in die Wahllokale gebracht werden und dort sortenrein vorliegen. Wahllokale müssen gesucht, identifiziert und für den Wahltag vorbereitet werden. Die Wahlhelfenden sollen besser unterstützt und geschult werden. An all diesen Aufgaben arbeitet das Team der Landeswahlleitung in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken auf Hochtouren. Von zentraler Bedeutung ist für den Landeswahlleiter: „Wir wollen und müssen mögliche Fehler, die sich anbahnen, frühzeitig erkennen, um sie beheben zu können.“
Es habe sich als richtig erwiesen, dass die Landeswahlleitung frühzeitig begonnen habe, diesen Prozess vorzubereiten. Erfreulich sei, dass sich bereits jetzt rund 40.000 Wahlhelfende gemeldet hätten: „Jede helfende Hand ist uns hochwillkommen, und sie wird gebraucht. Wir freuen uns über jeden und jede, die sich freiwillig als Helfer oder Helferin meldet.“ Das Erfrischungsgeld beträgt bis zu 240 Euro.
Der Landeswahlleiter appelliert an die Berlinerinnen und Berliner: „Bitte gehen Sie am 12. Februar wählen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt unser Parlament und damit die Demokratie.“ Die Urnenwahl in Präsenz findet am 12. Februar 2023 statt, bereits ab 2. Januar werden die Unterlagen für die Briefwahl verschickt.
Wer uns als Wahlhelferin und Wahlhelfer unterstützen möchte, kann sich auf der Homepage des Landeswahlleiters anmelden.
16.11.2022
Berliner Wahlen zu Abgeordnetenhaus und Bezirksvertretungen werden wiederholt
Die Berliner Wahlen vom September 2021 müssen komplett wiederholt werden. Dieses Urteil hat das Landesverfassungsgericht am Mittwoch als Reaktion auf die vielen Pannen verkündet. Voraussichtlich am 12. Februar 2023 sollen die Berliner erneut über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen abstimmen.
„Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.9. 2021 werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, sagte die Vorsitzende Ludgera Selting. Der Verfassungsgerichtshof von Berlin habe alleine über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Anders als im Bund und den anderen Bundesländern sei die Wahlprüfung in Berlin "als einstufiges Verfahren ausgestaltet". Das Verfassungsgericht sei die "einzige Kontrollinstanz", sagte Ludgera Selting. Eine Vorlage der Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht sei nicht geboten.
Quelle: Berliner Morgenpost
11.11.2022:
Ampelkoalition beschliesst teilweise Bundestags-Wahlwiederholung
Bei der Bundestagswahl im vergangenen September war es in Berlin zu Pannen gekommen. In Teilen der Hauptstadt soll die Wahl deshalb wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, nachdem der Wahlprüfungsausschuss eine entsprechende Empfehlung abgegeben hatte. Der Union und der AfD ging das nicht weit genug. Die beiden Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken.
Betroffen sind nach dem Beschluss des Parlaments 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen. Erneut gewählt werden soll in jenen Wahlbezirken, in denen die Stimmabgabe 2021 aufgrund von Wahlfehlern unterbrochen wurde, in denen es erhebliche Verzögerungen gab oder in denen Wähler wegen fehlender oder falscher Wahlzettel nicht gültig abstimmen konnten. Ein Wiederholungsgrund liegt auch vor, wenn Wahllokale noch nach 18.30 Uhr geöffnet waren.
Unklar ist, wann die Teilwiederholung der Wahl stattfinden wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Wann dieses dann entscheidet, ist offen. Unklar sind auch die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags. Sollte die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung niedrig sein, könnte dies zur Folge haben, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden.
Quelle: WELT
22.10.2022:
UPDATE:
Auch die Berliner Bundestagswahl wird zumindest in Teilen wiederholt!
Die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres soll nach dem Willen der Ampel-Fraktionen wegen zahlreicher Pannen in Berlin in 431 Wahlbezirken wiederholt werden. Das berichtet u.a. die Berliner Zeitung "MERKUR":
Eine entsprechende Empfehlung solle der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments an diesem Donnerstag an den Bundestag aussprechen, heißt es in einer Erklärung der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Katja Mast (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Johannes Vogel (FDP) vom Mittwoch. Diese Empfehlung solle der Bundestag dann am 10. oder 11. November beraten. Dort, wo die Wahl wiederholt werde, solle dies mit den gleichen Wahlzetteln wie bei der ursprünglichen Wahl geschehen.
Dies würde bedeuten, dass die jeweiligen Berliner erneut eine Erst- und eine Zweitstimme abgeben könnten. Die Koalitionsfraktionen korrigierten damit ihre bisherigen Ansagen. Danach sollte nur in rund 300 Wahlbezirken erneut gewählt werden - und das auch nur mit der Zweitstimme. Auch der jetzige Vorstoß bleibt aber weit hinter der Forderung des Bundeswahlleiters zurück, die Wahl in sechs der zwölf Berliner Wahlkreise komplett zu wiederholen. Die zwölf Wahlkreise sind in insgesamt 2256 Wahlbezirke unterteilt.
Auswirkungen der Wahlwiederholung unklar
Welche genauen Auswirkungen die Wahlwiederholung haben wird, ist unklar. „Es gibt da unterschiedlichste Szenarien“, sagte die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU), am Mittwoch der dpa. Es könne passieren, dass danach zum Beispiel weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen werden. Es könne auch sein, dass ein Abgeordneter aus einem anderen Bundesland wieder aus dem Parlament falle. „Aber das ist reine Spekulation.“
Am 26. September 2021 waren in Berlin auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Es gab massive Probleme wie falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen, teils stundenlange Wartezeiten. Mancherorts stimmten Wähler noch weit nach 18 Uhr oder auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub fehlte.
„Wir wollen die Bundestagswahl dort wiederholen, wo tatsächlich Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme aufgrund von festgestellten Wahlfehlern nicht abgeben konnten“, erklärten die drei Vertreter der Ampel-Koalition. „Vermutungen über sonstige Wahlfehler in nicht vom Bundeswahlleiter angegriffenen Wahlbezirken rechtfertigen nach unserer Auffassung keine Wahlwiederholung.“
Rechtssicherheit des Wahlergebnisses ist auch Thema
Das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung sei mit den Auswirkungen eines konkret festgestellten Wahlfehlers abzuwägen, heißt es in der Erklärung zur Begründung. „Es geht auch um die Rechtssicherheit des Wahlergebnisses vom 26. September 2021. Rund 70 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben ihre Stimme abgegeben. Deren gültiges Votum gilt es ebenfalls zu respektieren.“
Die drei Fraktionsmanager erklärten, in der Demokratie dürfe es hinsichtlich der Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler keinen Vertrauensverlust geben. Diese müssten sicher sein, dass sie ihre Stimme abgeben könnten. „Alles andere würde der Demokratie insgesamt schaden“, erklärten Mast, Mihalic und Vogel. „Es gilt eine ganz einfache Regel: Wo es relevante Wahlfehler gab, gibt es eine Wiederholungswahl.
Wo es keine Wahlfehler gab, gibt es keine Wiederholungswahl.“
Der Obmann der Union im Wahlprüfungsausschuss, Patrick Schnieder, warf der Ampel vor, dass es ihr „in erster Linie um parteipolitische Erwägungen geht“. Erst habe sich der Ausschuss auf eine Wiederholung in rund 440 Wahlbezirken geeinigt, dann habe die Ampel dies auf rund 300 reduziert, um nun doch wieder fast zur alten Zahl zu kommen. „Hier wird so lange an den juristischen Stellschrauben gedreht, bis das politische gewünschte Ergebnis herauskommt. Das grenzt an Willkür“, sagte Schnieder bei „Welt“. dpa
Ein Kommentar dazu von Lenz Jacobsen, "Die Zeit online":
Wahlwiederholung in Berlin: Die falschen Richter
Der Bundestag entscheidet selbst, ob seine Wahl in Berlin wiederholt wird – dabei sind die Abgeordneten direkt betroffen. Das ist falsch und gefährlich.
Um zu verstehen, warum sich der Deutsche Bundestag nicht entscheiden kann, ob und wie die pannenbehaftete Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden soll, würde man gern mit dem Abgeordneten Lars Lindemann reden. Der vertritt die FDP im kleinen und entscheidenden Wahlprüfungsausschuss, doch Lindemann möchte nicht reden. Er sei, erklärt sein Büro schmallippig, schließlich "selbst betroffen".
Tatsächlich hat Lindemann noch ein zweites Amt: Generalsekretär der Berliner FDP – genau jenes Landesverbandes also, der sich angesichts momentan miserabler Umfragen ganz sicher nicht über eine flächendeckende Neuwahl in der Hauptstadt freuen würde.
Der Berliner Liberale Lindemann steht damit so sehr wie niemand sonst für ein Grundproblem im Wahlwiederholungsstreit: Die Abgeordneten sollen Richter in eigener Sache sein. Sie sollen so tun, als könnten sie eine neutrale Entscheidung im Interesse der Allgemeinheit treffen, während gleichzeitig niemand im ganzen Land so unmittelbar von dieser Entscheidung betroffen ist wie sie selbst. Das kann nicht gut ausgehen. Das seit Wochen anhaltende politische Gefeilsche darum, ob nun in 400 oder 300 oder wie vielen Wahllokalen wiederholt wird, beweist das.
Um das für Demokratien überlebenswichtige Vertrauen in die Unabhängigkeit von Wahlen zu schützen, gibt es deshalb nur eine Lösung: Das Parlament muss die Entscheidungsgewalt über die eigene Wahl abgeben, sie gehört in die Hände von Richterinnen und Richtern – so schnell wie möglich.
Wie es gehen kann, macht ausgerechnet das Land Berlin vor. Auch die dortige Abgeordnetenhauswahl, die zeitgleich zu der Bundestagswahl stattfand, war von den Pannen und Problemen betroffen, es gab zu wenige oder falsche Wahlzettel, lange Schlangen und haufenweise weitere Unstimmigkeiten. Aber dort, auf Landesebene, entscheidet der Berliner Verfassungsgerichtshof am 16. November über die Neuwahl, und nicht etwa die Abgeordneten selbst. Die harsche Stellungnahme des Gerichts Ende September, die auf eine Neuwahl hindeutete, sandte zwar Schockwellen durch die Berliner Landespolitik, aber niemand kam auf die Idee, die Seriosität der Entscheidung anzuzweifeln. Es gibt in Berlin also eine unabhängige Instanz, die die Qualität und Verlässlichkeit der Wahl schützt – warum nicht auf Bundesebene?
Dort reicht es nicht, dass am Ende wohl das Verfassungsgericht die Entscheidung der Abgeordneten überprüfen wird. Im Gegenteil, das dürfte nur zum berechtigten Eindruck beitragen, dass das Parlament dafür offenbar ungeeignet ist. Im Wahlprüfungsausschuss ist es vor allem die AfD, die den Ärger über die vielen Pannen bei der Wahl als Futter für ihre Attacken auf das politische System als Ganzes nutzt. Lange Schlangen, vertauschte Wahlzettel und andere Ärgerlichkeiten bauscht sie auf zum Beweis, dass die real existierende Demokratie kaputt sei und nur durch ein Aufbegehren des Volkes zu retten wäre. Und so lange SPD, Grüne und FDP schon qua Doppelrolle als Richter und Betroffene unter dem Verdacht stehen, bei der Entscheidung über die Neuwahl nicht nur an die Wählerinnen und Wähler zu denken, sondern auch an sich selbst, können sie dieser Masche wenig Glaubhaftes entgegensetzen.
Das ist, leider, kein Einzelfall. Auch bei der Reform des Wahlrechts vermischen sich Eigeninteressen der Parteien und das übergeordnete Ziel, den Bundestag zu verkleinern. Früher war es guter Brauch, das Wahlrecht, gerade weil es das Betriebssystem der Demokratie ist und nicht nur eines von vielen Themen in ihr, nur im Einvernehmen aller Fraktionen zu ändern. Damit ist es seit ein paar Jahren vorbei, weswegen jede Reform nun unter Verdacht steht, nur den Interessen der jeweils regierenden Koalition zu dienen.
Werden Wahlniederlagen noch akzeptiert?
In beiden Fällen, Wahlrechtsreform und Wahlwiederholung, droht "der politische Streit zunehmend von einem Streit innerhalb der Demokratie zu einem über die Demokratie" zu werden, wie der Politikwissenschaftler Philip Manow in allgemeinerem Zusammenhang formuliert hat. Die demokratischen Verfahren selbst werden in den politischen Streit gezogen, dabei sollen sie doch dessen unparteiischen Rahmen bilden. Nur, solange Wahlen von allen als fair und neutral akzeptiert sind, werden auch die Wahlverlierer die Sieger anerkennen.
Ein Streit über den Zustand und die Verfahren der Demokratie ist auch deshalb so gefährlich, weil die Gegenseite nicht mehr nur Konkurrenz in einer sachlichen Auseinandersetzung ist, sondern Demokratiefeind. Es geht dann nicht mehr um Überzeugung und Kompromiss, sondern um Vernichtung. In den USA ist zu beobachten, wie sich alle Sachfragen längst einem solchen Freund-Feind-Denken unterordnen, und wie Republikaner offen daran arbeiten, das Wahlsystem zum Instrument ihrer Machtergreifung umzubauen – und Wahlniederlagen, wie die von Ex-Präsident Donald Trump, gar nicht mehr akzeptieren.
Nein, so weit ist es in Deutschland nicht, so weit muss es nicht kommen. Aber man sollte es auch nicht als harmlosen Zufall abtun, dass sich in jüngster Zeit die Konflikte um die demokratischen Verfahren in Deutschland häufen. Gut möglich, dass nach der Auseinandersetzung um die Berlin-Wahl in Zukunft schon jede längere Schlange vor einem Wahllokal dazu führt, dass interessierte Lager die Legitimität der Wahl anzweifeln.
28.09.2022:
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben.Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen – sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article241309219/Berlin-Verfassungsgerichtshof-haelt-Wahlwiederholung-fuer-erforderlich.html
28.09.2022:
Berliner Verfassungsgericht überprüft Wahl
Fast ein Jahr nach der von Pannen überschatteten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus überprüft nun der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) deren Gültigkeit. Die mündliche Verhandlung am Mittwoch ab 11.00 Uhr ist ein wichtiger Schritt bei der politischen und juristischen Aufarbeitung der Versäumnisse am 26. September 2021, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. Es wird erwartet, dass Berlins oberstes Gericht eine vorläufige Einschätzung dazu abgibt, ob die Wahl wiederholt werden muss. Möglich ist, dass dies zumindest in einigen der 78 Wahlbezirke nötig wird. Eine Entscheidung des Gerichts wird nicht am selben Tag erwartet, ist aber theoretisch möglich.
Insgesamt liegen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den 12 Bezirksparlamenten vor, über vier davon soll zunächst verhandelt werden. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Alle Verfahrensbeteiligten können dazu Stellung nehmen. Entscheidend bei dem Wahlprüfungsverfahren ist die Frage, ob Fehler am Wahltag mandatsrelevant waren - ob sie also Auswirkungen auf Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments hatten.
Parallel zu dem Berliner Verfahren steht auch im Hinblick auf den Bundestag die Möglichkeit einer Wahlwiederholung im Raum. Darüber befindet - womöglich im Oktober - zunächst der Bundestag selbst auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses. Erwartet wird, dass dann Klagen dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingehen und dieses das letzte Wort hat. Diese Entscheidung ist besonders für die Partei "LINKE" relevant, ist diese doch nur aufgrund von Berliner Direktmandaten im Bundestag vertreten, da sie in der Bundestagswahl die 5%-Hürde unterschritten hatte.
Quelle: https://www.merkur.de/deutschland/berlin/verfassungsgericht-war-berliner-wahl-gueltig-zr-91816742.html
09.07.2022:
Nach dem Berliner Bundestagswahldebakel: Nachwahl immer wahrscheinlicher!
Grund für die großen Probleme bei der Mehrfachwahl in Berlin ist das komplizierte Berliner Wahlsystem mit diversen Verantwortlichen. Zum Beispiel ist es in Berlin Vorschrift, dass die ehrenamtlichen Wahlvorstände die Stimmzettel am Tag vor einer Wahl beim Bezirksamt abholen, mit nach Hause nehmen und am nächsten Morgen ins Wahllokal bringen. Eigentlich unproblematisch, doch gaben einige Ämter nur einen Teil der vorhandenen Stimmzettel mit, obwohl am 26. September vergangenen Jahres die Berliner gleich viermal abstimmen sollten: Über den Bundestag, das Abgeordnetenhaus, die Bezirksverordnetenversammlungen und über einen Volksentscheid. Das ist ungefähr die vierfache Menge an Papier.
Manche Nachlieferung , die diverse Wahllokale anforderten, blieben im Berlin-Marathon stecken, der auch an diesem Sonntag stattfand. Am Ende mussten Wahllokale vorzeitig schließen, weil ihnen die Unterlagen ausgegangen waren und Bürger konnten in manchen Wahllokalen auch noch nach 18 Uhr abstimmen, obwohl dies unzulässig war.
Nur ein Grund, weshalb die Wahlen im vergangenen Herbst für Berlin zum Desaster wurden. "Die Pannen am Wahltag waren kein Naturereignis, das über die Verantwortlichen hereingebrochen ist", sagt Stephan Bröchler, Verwaltungswissenschaftler und eines von 19 Mitgliedern einer unabhängigen Expertenkommission, die die Wahl aufgearbeitet hat, welche im vergangenen Jahr vom Berliner Senat eingesetzt worden ist. Auch wurden beispielsweise Tage zuvor falsche Wahlunterlangen an Bezirkesämter geliefert worden, was zwar bemerkt wurde, aber im Verwaltungsdschungel Berlins unterging.
Vergangenen Montag wurde der Abschlussbericht vorgestellt, wo große strukturelle Probleme festgestellt wurden. Nun ist es Aufgabe des Berliner Verfassungsgerichts und des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags darüber zu urteilen, ob Teile der Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus wiederholt werden müssen.
In wieviel Wahllokalen nun genau die Wahl nachgeholt werden muss, sehen aber Bundeswahlleiter, die Bundesregierung und die Opposition unterschiedlich. Während die Regierung nur in etwa 400 der rund 2300 Wahllokalen wiederholen lassen möchte, plädiert der Bundeswahlleiter oder die oppositionelle CDU in bis zu 1200 Wahlokalen die Wahl wiederholen zu lassen. Betroffen wären in beiden Fällen alle 12 Berliner Bundestagswahlkreise.
Realistischer Termin soll im Frühjahr 2023 sein. Insbesondere die Partei "DIE LINKE" wird vor einer Nachwahl zittern, sind deren Abgeordnete doch allesamt nur im Bundestag vertreten, weil die Partei in Berlin 3 Direktmandate geholt hatte. Fällt eines dieser Mandate weg, wäre das ein einmaliger politischer Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublick Deutschland, deren Konsequenzen weitreichend sein dürften.
Quellen:
18.06.2022:
Neue Führungsspitze auf dem 13. Bundesparteitag der AfD gewählt
Riesa, 18. Juni 2022. Nach den beiden Bundessprechern Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla entschieden die Delegierten beim Bundesparteitag in Riesa über die weiteren Positionen der AfD-Führungsspitze.
Zum ersten stellvertretenden Bundessprecher wurde der thüringische Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner gewählt. Der

Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer aus Bayern wurde zweiter stellvertretender Bundessprecher, dritte Stellvertreterin wurde die hessische Bundestagsabgeordnete Mariana Harder-Kühnel.
Weitere Mitglieder sind
Bundesschatzmeister: Carsten Hütter
Stellvertretender Bundesschatzmeister: Professor Harald Weyel
Schriftführer: Dennis Hohloch
1. Beisitzer: Dr. Marc Jongen
2. Beisitzer: Martin Reichardt
3. Beisitzer: Roman Reusch
4. Beisitzer: Maximilian Krah
5. Beisitzerin: Dr. Christina Baum
6. Beisitzer: Carlo Clemens
afd.de/partei/bundesvorstand
30.05.2022:
Unser neuer Landesvorstand:
Auf dem Landesparteitag haben wir heute unseren neuen Landesvorstand gewählt. Frank Rinck führt nun als Vorsitzender den Landesverband der AfD Niedersachsen an.
Wir freuen uns auf die bevorstehenden Aufgaben und die Vorbereitungen für die kommende Landtagswahl.
Von Links nach Rechts:
Rudi Meißner
Stephan Bothe
Florian Meyer
Frank Rinck
Ansgar Schledde
Stefan Marzischewski-Drewes
Delia Klages
David Schmalstieg
Peer Lilienthal
Carsten Vogel
Marcel Queckemeyer
Christian Dörhöfer
Der KV Hildesheim wünscht eine erfolgreiche Arbeit!
25.05.2022:
Muss die Bundestagswahl in Teilen Berlins wiederholt werden?
Das Urteil von Bundeswahlleiter Georg Thiel (65) hätte nicht härter ausfallen können!
Wegen der akuten Missstände bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin forderte der Experte am Dienstag eine Wiederholung der Bundestagswahl in sechs von zwölf Berliner Wahlbezirken.Dann müssten 1,3 Mio. Bürger erneut zur Bundestagswahl antreten. Experten halten Verschiebungen bei der Sitzverteilung nicht für ausgeschlossen.
Thiel diagnostizierte „ein komplettes, systematisches Versagen der gesamten Wahlorganisation“ in der Hauptstadt, denn:
► Am Wahltag (26. September) wurden massenhaft Wahlzettel falsch oder gar nicht verteilt.
► Wähler mussten bis zu zwei Stunden vor Wahllokalen warten, konnten erst lange nach 18 Uhr abstimmen.
► Wahllokale hatten wegen des Marathons in der Innenstadt stundenlang gar keine Wahlzettel.
Stimmen die Wahlprüfer dem Antrag des Experten zu, sei dies „eine Blamage für ganz Deutschland“, sagt der Berliner Abgeordnete Thomas Heilmann (57, CDU).
07.04.2022:
Impfpflicht ist erstmal vom Tisch!
https://twitter.com/Frank_Rinck_MdB/status/1512023946727723012?t=QuwGpzTCtDLyE3wBJATdhQ&s=09
25.03.2022:
Bundesvorstand - Berlin, 25. Februar 2022
Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland fordert die sofortige Einstellung aller Kampfhandlungen russischer Streitkräfte.1. Das gewaltsame, die territoriale Integrität der Ukraine verletzende Vorgehen Russlands wird vom Bundesvorstand der Alternative für Deutschland uneingeschränkt verurteilt.
2. Krieg kann kein Teil einer dauerhaften Problemlösung sein, weshalb die sofortige Einstellung aller Kampfhandlungen russischer Streitkräfte als Voraussetzung für die Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine gefordert wird.
3. Eine europäische Sicherheitsarchitektur und tragfähige Friedensordnung kann nur auf den Grundsätzen der nationalen Souveränität, der territorialen Unverletzbarkeit und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten beruhen.
4. Dieser Konflikt zeigt, dass die Bundeswehr nicht einmal ansatzweise einsatzbereit ist – Deutschland muss deshalb deutlich mehr als bisher in seine Verteidigung investieren und die Wehrpflicht wieder aktivieren.
5. Die Eskalation ist auch Folge einer schrittweisen Entfremdung zwischen NATO und Russland aufgrund strategischer Interessenkonflikte zwischen USA und Russland: Die AfD schlägt deshalb einen Interessenausgleich zwischen den USA, Europa und Russland durch verbindliche Rüstungskontrollmechanismen vor.https://www.afd.de/bundesvorstand-fordert-sofortige-einstellung-aller-kampfhandlungen-russischer-streitkraefte/AfD-Bundestagsfraktion - Berlin, 10. März 2022
Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion zum Russland-Ukraine-Krieg.
1. Der Krieg gegen die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands, den wir scharf verurteilen.
2. Wir trauern mit den Familien der gefallenen Soldaten und der zivilen Opfer beider Seiten.
3. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert vom russischen Präsidenten ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen und setzt sich mit Nachdruck für einen sofortigen Waffenstillstand sowie für die Entsendung einer VN/OSZE-Friedenstruppe in die Ukraine ein.
4. Wir unterstützen die Anrainerstaaten, die sehr viele ukrainische Flüchtlinge aufnehmen, ebenso wie die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz. Wir sind für die temporäre Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen, sofern es sich um ukrainische Staatsbürger handelt.
5. Einen Beitritt der Ukraine zur EU und zur NATO lehnen wir ab.
6. Wirtschaftssanktionen sind abzulehnen. Wir befürworten Sanktionen gegen Verantwortliche und Unterstützer des Angriffskrieges.
7. Waffen in Krisen- und Kriegsgebiete zu liefern, ist grundsätzlich abzulehnen, da dies zur Eskalation beiträgt. Eine Entscheidung solcher Tragweite sollte dem Bundestag in namentlicher Abstimmung vorbehalten bleiben.
8. Die Energiewende der etablierten Parteien mit einem gleichzeitigen Ausstieg aus Kohle und Kernkraft hat uns abhängig und verwundbar gemacht. Wir halten an Nord Stream II fest, da diese Erdgasleitung ein wesentlicher Beitrag zu einer verlässlichen, sicheren und günstigen Energieversorgung Deutschlands ist. Wir fordern den Wiedereinstieg in die Kernenergie und den Weiterbetrieb moderner Kohlekraftwerke.
9. Wir fordern die politischen Parteien, alle gesellschaftlichen Kräfte und die Medien auf, den zunehmenden Diskriminierungen gegenüber russischsprachigen Mitbürgern entschieden entgegenzuwirken.
https://afdbundestag.de/positionspapier-ukraine-krieg/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundesvorstand der
Alternative für Deutschland
Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030 220 23 000
Fax: 030 220 23 009
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
24.02.2022:

31.12.2021:
Die AfD - Fraktion reicht in Karlsruhe Klage und Eilantrag wegen Versagung der Ausschussvorsitze im Bundestag ein
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 31.12.2021 wegen der Versagung sämtlicher #Ausschussvorsitze ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet (Az. 2 BvE 10/21).
In drei der insgesamt 25 Bundestagsausschüssen steht der AfD aufgrund verbindlicher Vereinbarungen zwischen sämtlichen Fraktionen der Vorsitz zu. Sie wurden im sogenannten „Zugriffsverfahren“ von den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen gemeinsam reihum verteilt. Die #AfD kann danach den Vorsitz der Ausschüsse „Inneres und Heimat“, „Gesundheit“ und „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besetzen.
In den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse für die 20. Wahlperiode wurden am 15.12.2021 jedoch sämtliche von der AfD nominierten Ausschussvorsitzenden abgelehnt, was in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie geschah. Dies ist nach Auffassung der AfD-Fraktion eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und damit ein Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien.
08.12.2021:
Die AfD führt den Vorsitz im Ausschuß für Inneres, für Entwicklungsarbeit und für Gesundheit. Damit hat die AfD in zentralen Fragen ein gewichtiges Wort mitzureden:
Die Ausschüsse können als die Fachorganisationen im Deutschen Bundestag bezeichnet werden. Sie sind dazu da, die Beschlüsse des Plenums, also des Ortes, an dem dann alle Abgeordneten wieder zusammenkommen, vorzubereiten. In den Fachausschüssen finden intensive fachliche Debatten statt, zu denen auch Sachverständige eingeladen werden. Sie werden auch als die „Herzkammer“ der parlamentarischen Arbeit bezeichnet, weil dort intensiv an fachlichen Texten und an den Gesetzen gearbeitet wird. Anschließend empfehlen die Ausschüsse dem Plenum des Deutschen Bundestages etwa, einem Gesetz zuzustimmen oder einem Gesetz mit Änderungen zuzustimmen.
Die Vorsitzenden der Fachausschüsse haben eine sehr exponierte Rolle: Sie bereiten die Ausschüsse vor und laden auch zu den Sitzungen ein. Sie sind diejenigen, die die Tagesordnung, das Vorgehen, die Beratung der Ausschüsse ganz maßgeblich leiten und bestimmen. Das erfolgt in sehr enger Absprache mit den Obmännern oder Obfrauen aus den jeweiligen anderen Fraktionen.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 31.12.2021 wegen der Versagung sämtlicher #Ausschussvorsitze ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet (Az. 2 BvE 10/21). In drei der insgesamt 25 Bundestagsausschüssen steht der AfD aufgrund verbindlicher Vereinbarungen zwischen sämtlichen Fraktionen der Vorsitz zu. Sie wurden im sogenannten „Zugriffsverfahren“ von den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen gemeinsam reihum verteilt. Die #AfD kann danach den Vorsitz der Ausschüsse „Inneres und Heimat“, „Gesundheit“ und „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besetzen. In den konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse für die 20. Wahlperiode wurden am 15.12.2021 jedoch sämtliche von der AfD nominierten Ausschussvorsitzenden abgelehnt, was in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie geschah. Dies ist nach Auffassung der AfD-Fraktion eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und damit ein Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien.
Wahlchaos am Tage der Bundestagswahl in Berlin
06.01.2022
Nichts Neues in Berlin. Frau Giffey wurdevon der rot - dunkelrot - grünen Koalition als regierende Bürgermeisterin gewählt. Niemand scheint sich in der Opposition daran zu stören - - außer der AfD. Es bleibt abzuwarten, ob es da noch Änderungen gibt.
05.11.2021
++ „Berlin ist wie eine Bananenrepublik!“ ++
Das Chaos bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus schlägt weiterhin hohe Wellen – die AfD drängt auf eine Wiederholung der Wahl. Darüber und über die Entwicklungen nach den Wahlen sprechen bei „AfD TV“ gleich drei AfD-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus: Die Fraktionsvorsitzende Dr. Kristin Brinker, der Parlamentarische Geschäftsführer Ronald Gläser und der rechtspolitische Sprecher Marc Vallendar. Unbedingt reinschauen!
22.10.2021
Trotz der Pannen am Wahltag hat der Berliner Landeswahlausschuss am 15.10 das endgültige Ergebnis zur Abgeordnetenhauswahl festgestellt. Eine juristische Aufarbeitung ist möglich, dürfte aber am Resultat nichts ändern.
Wer meint, beim Wählen eine Panne mit juristischer Relevanz entdeckt zu haben, kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag - also bis 26. November um 24 Uhr - Einspruch gegen die Wahl einlegen. Im Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) heißt es dazu: "Der Einspruch ist schriftlich beim Bundestag einzureichen und zu begründen." Dieser geht dann zunächst in den Wahlprüfungsausschuss - am Ende entscheidet der Bundestag mit einfacher Mehrheit darüber.
Damit ist die Wahlprüfung vor allem Sache des Bundestages. Lehnt der den Einspruch allerdings ab, kann sich die Wählerin oder der Wähler in einem zweiten Schritt mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden. Man braucht aber einen Anfechtungsgrund, damit die Beschwerde Erfolg haben kann. Ob eine Anfechtung der Berliner Wahlen bereits in Vorbereitung ist, ist allerdings unbekannt.
06. Oktober 2021
Wie unlängst bekannt gegeben wurde, ist die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis von ihrem Amt zurück getreten.
Eine weitere Panne bei den Berliner Chaoswahlen ist bekannt geworden:
Das Portal "Wahlrecht.de" hat angegeben, die Berliner Landeswahlleitung mehr als eine Woche vor der Wahl auf eine "gravierende Manipulationsmöglichkeit" hingewiesen zu haben. Demnach konnten Personen im Alter von 16 und 17 Jahren sowie EU-Ausländer mit einem Trick bei der Bundestagswahl und der Wahl zum Abgeordnetenhaus abstimmen, obwohl sie nur zur Bezirksverordnetenwahl berechtigt waren.
Dabei konnten Menschen, die zu allen Wahlen berechtigt waren, Briefwahlunterlagen anfordern, die Stimmzettel für die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl dann an Unberechtigte weitergeben, und am Wahltag im Wahllokal neue Stimmzettel erhalten. Ein EU-Bürger oder Minderjähriger, der eigentlich nur für die Bezirksverordnetenwahl berechtigt war, konnte die zusätzlichen Stimmzettel anonymisiert mit seinen Briefwahlunterlagen einreichen.
28. September 2021
Parallel zur Bundestagswahl fanden in Berlin die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt, als "Sahnehäubchen" auch noch eine sportliche Großveranstaltung, der "Berlin - Marathon". Völlig überraschend (Satire!) wollten viele Berlinerinnen und Berliner auch wählen gehen, so dass in einigen Berliner Bezirken die Wahlunterlagen knapp wurden, Nachschub war angefordert worden, steckte aber aufgrund der desaströsen Berliner Verkehrsplanung unter Dunkelrotrotgrün in den etlichen Staus fest, die sich aufgrund des Marathons bildeten.
Überraschenderweise müssen solche wichtigen Unterlagen noch in dieselbertriebenen Transportern angeliefert werden und nicht mit dem Lastenfahrrad. Die Folge war, dass einige Berliner Wahllokale nicht um 18 Uhr schließen konnten, die letzten Wähler verließen gegen 20.30 Uhr (!!!) das Wahllokal. Die Folge war, dass sich die wartenden Wähler ab 18 Uhr über diverse Anbieter ihrer Smartphones über die Hochrechnungen zur Bundestagswahl und auch über die Wahlstände der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus informieren konnten.
Genau das ist aber unzulässig, auch eine Verlängerung der Wahlzeit über 18 Uhr hinaus ist laut der Informationen auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleitung nicht vorgesehen. Welche Konsequenzen dies haben wird, ist zurzeit unklar, die Landeswahlleitung Berlin bzw. die Bundeswahlleitung "prüfen" die Berliner Vorgänge.
Versuch der Wahlmanipulation ?
24. September 2021
+++ Pressemitteilung des Bundesvorstandes +++
Tino Chrupalla und Jörg Meuthen: „Wer versucht, die Bundestagswahl mit betrügerischen Aktionen zu beeinflussen, ist ein Feind der Demokratie“
Einige Wochen vor der Bundestagswahl bot ein „Flyerservice Hahn“ der AfD ihre Dienste an und versprach, Flyer der AfD zur Bundestagswahl zu einem akzeptablen Preis in die Haushalte zu verteilen. Mehrere Aufträge über insgesamt mehr als 1 Million Flyer wurden erteilt. Heute hat sich herausgestellt, dass dieser Flyerservice nicht existiert und offenbar hinter der „Aktion“ die selbsternannten Künstler des „Zentrums für politische Schönheit“ stehen. Dafür ist mit hohem Aufwand eine Website fingiert und illegal die Umsatzsteuernummer eines völlig unwissenden Unternehmers benutzt worden. Die Flyer sollten offensichtlich nie verteilt werden. Am Dienstagabend vor der Bundestagswahl wurden die betreffenden Kreisverbände und Bundestagskandidaten der AfD per E-Mail darüber informiert, man könne die Flyer „aus organisatorischen Gründen“ nicht verteilen. Die Flyer könnten dann am Samstag vor der Wahl zurückgegeben werden.
Dazu erklärt Bundessprecher und Spitzenkandidat Tino Chrupalla:
„Für Flyer, die nicht ausgeliefert, sondern am Samstag vor der Bundestagswahl an die AfD zurückgegeben werden, lässt sich keine rechtzeitige Verteilung mehr organisieren. Damit werden sie für unseren Wahlkampf nutzlos. Genau darauf kommt es den Hintermännern dieser Aktion, zu denen Vertreter des sog. Zentrums für politische Schönheit gehören, offensichtlich an. Sie versuchen, der AfD im Wahlkampf vorsätzlich zu schaden – und das mit einem hohen Maß an betrügerischer Energie. Diese beispiellose Aktion trifft nicht nur die AfD . Hier ist bereits jetzt ein erheblicher Schaden für die Demokratie eingetreten.
Wenn eine Partei durch Privatleute daran gehindert wird, mit mehr als einer Million gedruckter Flyern für sich zu werben, dann ist das ein massiver Eingriff in den demokratischen Wahlkampf und damit ein Angriff auf unsere Demokratie!“
Bundessprecher Jörg Meuthen ergänzt:
„Im Wahlkampf müssen alle Parteien für sich und ihre Positionen frei werben können. Nur so können sie ihren grundgesetzlichen Auftrag erfüllen, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Jeder, der eine Partei durch kriminelle Handlungen dabei vorsätzlich behindert, macht sich nicht nur strafbar, sondern schadet auch direkt unserer freiheitlichen Demokratie. Das ist inakzeptabel.
Alle Bürger, die demokratiefeindliche Aktionen dieser Art zu Recht verurteilen, haben an diesem Wahlsonntag die Gelegenheit, ein Zeichen dagegen zu setzen – indem sie AfD wählen. Und das ist gut so.“
Die Bundesgeschäftsstelle wird zeitnah eine Strafanzeige stellen und das weitere rechtliche Vorgehen prüfen.
Pressestelle des Bundesvorstandes der AfD
Erklärung des ebenfalls betroffenen AfD Kreisverbandes Hildesheim:
Sehr geehrte Mitglieder des Kreisverbandes Hildesheim,
wie Sie alle wissen dürften, fällt es unserer Bürgerpartei nicht erst seit gestern schwerer als anderen Parteien, in Wahlkampfzeiten für alle Bürger sichtbar in Erscheinung zu treten. Nun hat diese systematisierte Beschneidung der vom Grundgesetz garantierten Chancengleichheit der Parteien (vgl. GG Art. 21 Absatz 1) leider ein weiteres trauriges Kapitel aufgeschlagen.
Leider sind nicht nur wir vom Kreisverband Hildesheim, sondern Kreisverbände bundesweit einem schamlosen Betrug anheimgefallen: Der sogenannte "Flyerservice Hahn", welchen wir mit der Verteilung unserer Flyer beauftragten, hat sich inzwischen als Schein-Firma entpuppt, welche vom sogenannten "Zentrum für politische Schönheit" initiiert wurde. Etwa eine Million Flyer konnten dadurch nicht verteilt werden. Seien Sie vergewissert, dass nicht nur der KV Hildesheim, sondern auch die Bundespartei nicht zögern wird, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten. Die Pressemitteilung unserer Bundessprecher finden Sie anbei.
Post Scriptum: Dass in einschlägigen Presseartikeln (den Link finden Sie hier) derartig demokratiefeindliche Unternehmungen als "Satire-Aktionen" und deren Drahtzieher als "Kunstaktivisten" betitelt werden, ist eine dezidierte Problemanzeige für den derzeitigen Zustand unserer Demokratie. Mittlerweile dürfte auch der letzte Bürger, der noch die Beherztheit aufzubringen vermag, sich seines Verstandes zu bedienen, gemerkt haben, dass unser Land sich sukzessive von den Grundprinzipien des demokratischen Zusammenlebens zu Entfremden im Begriff ist. In diesen Zeiten bedarf es einer starken Rechtsstaatspartei, in diesen Zeiten bedarf es einer starken AfD.
In diesem Sinne: bitte bleiben Sie uns gewogen, wir brauchen Sie mehr denn je.
Herzlichst,
Der Schriftführer des KV Hildesheim