Die neu gewählte AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt erhebt nach der konstituierenden Sitzung vom 3. November 2026 schwere Vorwürfe gegen die Ratsmehrheit. Die Fraktion sieht den gesetzlich verankerten Minderheitenschutz verletzt und fordert eine umfassende rechtliche Überprüfung der Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten.
Hintergrund des Streits ist das Verfahren bei der Besetzung der Posten für die Wasserversorgung Sarstedt GmbH, das Partnerschaftskomitee und die Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH. Zwar wurden die Sitze im Vorfeld proportional nach Fraktionsstärke verteilt – die AfD repräsentiert nach eigenen Angaben knapp 20 Prozent der Wähler in Sarstedt –, bei der anschließenden Abstimmung ließ der Ratsvorsitzende jedoch einzeln und nach dem Mehrheitsprinzip über die Kandidaten abstimmen. Da die Ratsmehrheit alle Personalvorschläge der AfD-Fraktion ablehnte, blieben die ihr zugeteilten Sitze letztlich unbesetzt.
„Es kann nicht sein, dass einer Fraktion zunächst nach dem gesetzlich vorgesehenen Proporzverfahren Sitze zugeteilt werden, die Ratsmehrheit anschließend aber sämtliche vorgeschlagenen Kandidaten ablehnt“, kritisierte der AfD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Althaus. Die Fraktion beruft sich auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020. Demnach stehe den Fraktionen bei proportionalen Besetzungsverfahren ein eigenes Benennungsrecht zu, und der Rat habe die Besetzung lediglich festzustellen, statt sie einer freien Mehrheitswahl zu unterwerfen.
Zusätzlich beanstandet die AfD, dass ein Antrag auf geheime Wahl für den Beirat der Immobilien-Gesellschaft abgelehnt wurde, weil die dafür laut Geschäftsordnung notwendige Drittelmehrheit im Rat fehlte. Die Fraktion hält dem entgegen, dass nach dem NKomVG bereits das Verlangen eines einzelnen Mitglieds für eine geheime Wahl ausreichen müsse.
Der Fraktionsvorsitzende Thorsten Althaus hat Bürgermeisterin Heike Brennecke (SPD) nun schriftlich um eine Prüfung der Vorgänge und Einsicht in die Gesellschaftsverträge gebeten. Brennecke hatte bereits am Ende der Sitzung signalisiert, den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen und die Punkte im Zweifelsfall erneut auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen.



