Spendenkonto

AfD Kreisverband

Hildesheim Kreissparkasse HGP0

IBAN: DE75259501300034663455

BIC: NOLADE21HIK

STEUERLICH ABSETZBAR & Grüne kriegen krise.

Die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1650 Euro) wird Ihnen bei Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet. Weitere 1650 Euro können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.

Der Finanzminister muss verdoppeln.

Nach dem System der „staatlichen Teilfinanzierung“ erhalten Parteien in Deutschland bis zu einer Obergrenze einen staatlichen Zuschuss zu den Spendeneinnahmen. Da wir unseren Anspruch noch nicht ausschöpfen, ist jeder an uns gespendete Euro einen weiteren Euro wert!

Häufige Fragen & antworten

WIE KANN ICH SPENDEN?

Es stehen Ihnen zwei Zahlungsarten zur Verfügung: SEPA-Lastschriftermächtigung und Überweisung. Sie können sowohl einmalig als auch als wiederkehrende Zahlung spenden.

Wie bekomme ich die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1650 Euro) vom Finanzamt erstattet?

Bei einmaligen Spenden erhalten Sie im ersten Quartal des folgenden Jahres von der AfD eine Zuwendungsbescheinigung. Bei regelmäßigen Spenden von insgesamt über 4,99 Euro im Jahr erhalten Sie darüber hinaus eine Sammelbestätigung über die Einzelbeträge.

Geben Sie bei Ihrer Steuererklärung Ihre Spende für die AfD an und legen Sie die von uns ausgestellte Zuwendungsbescheinigung bei.

Wird meine Spende öffentlich bekannt gemacht?

Spenden bis zu 9.999 Euro pro Jahr (in Summe an alle Gliederungen der AfD inklusive Beiträge) werden geheim gehalten und erscheinen in keinem Rechenschaftsbericht. Spenden, die sich innerhalb eines Jahres auf 10.000 Euro oder mehr summieren, werden mit Nennung des Namens und der Adresse des Spenders (mit 1-2 Jahren Verzögerung) im Rechenschaftsbericht der AfD aufgeführt. Einzelspenden ab 50.000 Euro müssen von der AfD unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden, der sie „zeitnah“ als Bundestagsdrucksache veröffentlichen muss.

Wie funktioniert die staatliche Teilfinanzierung?

Wir erhalten 0,86 Euro jährlich für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Zweitstimme. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 1,05 Euro. Zusätzlich bekommt die AfD 0,45 Euro / Jahr für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten hat.

Da die Höhe der staatlichen Zuschüsse die selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten, müssen sich Parteien daher mindestens zur Hälfte selbst finanzieren. Das heißt im Umkehrschluss, dass Ihre Spende tatsächlich dazu beiträgt, dass wir die staatlichen Zuschüsse voll ausschöpfen.

Was kann die AfD mit einer Spende von 100 Euro bewirken?

Vieles! Zunächst gibt der Staat bei einer Spende von 100 Euro bis zu 150 Euro dazu (siehe oben). Für diese 250 Euro – aus Ihrer 100 Euro Spende – können wir z.B.

– ein Großplakat an einer viel befahrenen Straße eine Woche lang buchen.

– ein Kampagnenvideo auf Facebook bewerben, sodass es von tausenden Nutzern auch tatsächlich angesehen wird.

– den Druck von zehntausenden Flyern für eine Straßenaktion finanzieren.

Jede Spende zählt für die einzige Opposition in Deutschland.