Am Freitag, den 01.11.24, fand die Aufstellungsversammlung im Raum Sarstedt zur Wahl des Bundestagsdirektkandidaten für den Wahlkreis Hildesheim statt. Die Versammlungsleitung übernahm die niedersächsische Generalsekretärin Sonja Nilz, als Wahlleiter fungierte Marcel Queckemeyer, MdL und Mitglied des Landesvorstandes Niedersachsen.
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird, falls die FDP oder ein anderer Ampelpartner dieses Trauerspiel nicht vorzeitig beendet – oder einer Verlängerung der Wahlperiode nach Artikel 115 h GG (Verteidigungsfall) – am 28. September 2025 stattfinden.
Erstmals kommt das Bundestagswahlrecht von 2023 zur Anwendung, welches die Abgeordnetenanzahl aller gewählten Parteien auf 630 Abgeordnete festschreibt und Überhang – und Ausgleichsmandate ausschließt. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht am 30. Juli 2024 per Vollstreckungsanordung, dass die Grundmandatsklausel beibehalten wird. Also ist eine Partei im Bundestag im Verhältnis ihres erzielten Zweitstimmenanteils trotzdem vertreten, wenn diese drei Direktmandate gewinnt, selbst wenn die Sperrklausel (5 %) verfehlt wird.
Der Co.-Vorsitzende des KV Hildesheim, Mario Minkmar, eröffnete die Versammlung und übergab dann an Sonja Nilz, die souverän durch den Wahlabend führte.
Gewählt wurde der 55-jährige OStR Thorsten Althaus aus einem Vorort Sarstedts. Er erhielt alle Stimmen der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder. Eine Kampfabstimmung war nicht nötig, es gab keinen Gegenkandidaten.
In einer Rede stellte Thorsten Althaus seinen Werdegang und seine Ziele in Berlin vor, nach seiner Wahl beglückwünschte ihn per Handschlag Marcel Queckemeyer, flankiert von den beiden Vorsitzenden Mario Minkmar (li) und Hans-Martin Meyer (re).
In einer zweiten Versammlung wurden dann noch die besonderen Vertreter zur Wahl der niedersächsischen Landesliste der AfD gewählt.
Alles in Allem blickt unser Kreisverband auf einen erfolgreichen Abend zurück!