Berliner Bundestagswahl muß in Teilen wiederholt werden
gepostet am 20.12.2023

Die Berliner Bundestagswahl muss nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in 455 Wahlbezirken wiederholt werden.

Die Wahlwiederholung betrifft auch die zugeörigen Briefwahlbezirke, sagte die vorsitzende Richterin Doris König.

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Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senats / dpa

Damit folgte der Senat des Bundesverfassungsgerichtes der CDU – Verfassungsbeschwerde, wenn aber auch nur in Teilen. Aber auch der Beschluß der Regierungskoalition im Bundestag folgte sie nicht und erhöhte die Anzahl der neu zu wähhlenden Bezirke auf 455 und muss Erst – und Zweitstimme  beinhalten.

Damit ist die Ampelkoalition um eine Schlappe reicher und sollte sich langsam einmal fragen, an welche Fachleute für Verfassungsrecht sich diese wendet, wenn ein Koalitionsbeschluß nach dem anderen von Gerichten gekippt wird. Die Resterampe der „Linke“ zeigte sich erleichtert, da kein Bezrk betroffen ist, in dem diese Partei eines der Direktmandate errungen hatte. Somit werden  deren Abgeordnete bis zur nächsten Wahl dem Bundestag angehören.

Die Wahlwiederholung wird wohl am 11.02.2024 durchgeführt.

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