Berliner Verfassungsgericht überprüft Wahl
gepostet am 28.09.2022

Fast ein Jahr nach der von Pannen überschatteten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus überprüft nun der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) deren Gültigkeit.

Die mündliche Verhandlung am Mittwoch ab 11.00 Uhr ist ein wichtiger Schritt bei der politischen und juristischen Aufarbeitung der Versäumnisse am 26. September 2021, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. Es wird erwartet, dass Berlins oberstes Gericht eine vorläufige Einschätzung dazu abgibt, ob die Wahl wiederholt werden muss. Möglich ist, dass dies zumindest in einigen der 78 Wahlbezirke nötig wird. Eine Entscheidung des Gerichts wird nicht am selben Tag erwartet, ist aber theoretisch möglich.

Insgesamt liegen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den 12 Bezirksparlamenten vor, über vier davon soll zunächst verhandelt werden. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Alle Verfahrensbeteiligten können dazu Stellung nehmen. Entscheidend bei dem Wahlprüfungsverfahren ist die Frage, ob Fehler am Wahltag mandatsrelevant waren – ob sie also Auswirkungen auf Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments hatten.

Parallel zu dem Berliner Verfahren steht auch im Hinblick auf den Bundestag die Möglichkeit einer Wahlwiederholung im Raum. Darüber befindet – womöglich im Oktober – zunächst der Bundestag selbst auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses. Erwartet wird, dass dann Klagen dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingehen und dieses das letzte Wort hat. Diese Entscheidung ist besonders für die Partei „LINKE“ relevant, ist diese doch nur aufgrund von Berliner Direktmandaten im Bundestag vertreten, da sie in der Bundestagswahl die 5%-Hürde unterschritten hatte.

Quelle: https://www.merkur.de/deutschland/berlin/verfassungsgericht-war-berliner-wahl-gueltig-zr-91816742.html

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