Die Berliner Wahlen vom September 2021 müssen komplett wiederholt werden. Dieses Urteil hat das Landesverfassungsgericht am Mittwoch als Reaktion auf die vielen Pannen verkündet. Voraussichtlich am 12. Februar 2023 sollen die Berliner erneut über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen abstimmen.
„Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.9. 2021 werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, sagte die Vorsitzende Ludgera Selting. Der Verfassungsgerichtshof von Berlin habe alleine über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Anders als im Bund und den anderen Bundesländern sei die Wahlprüfung in Berlin „als einstufiges Verfahren ausgestaltet“. Das Verfassungsgericht sei die „einzige Kontrollinstanz“, sagte Ludgera Selting. Eine Vorlage der Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht sei nicht geboten.
Quelle: Berliner Morgenpost