Wer glaubte, dass mit der Neuwahl des Berliner Abgeordnetenhauses das Wahlchaos vom 26.09.2021, wir berichteten mehrmals darüber (nach unten scrollen) abgeabeitet wäre, lag falsch.
Wie die FAZ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, wird sich das Bundesverfassungsgericht in der nächsten Woche mit der Bundestagswahl, die in Berlin ebenfalls am 26.09.2021 stattfand, und deren Ergebnis beschäftigen.
Falls das Gericht feststellen sollte, dass die Ergebnisse der BTW für Berlin ebenfalls null und nichtig sind, wäre das eine Klatsche für die Regierungsampel in Berlin sondergleichen, die Folgen unabsehbar. Folge könnte sein, dass „Die Linke“ aus dem Bundestag fliegt, was eine Kettenreaktion von Beschlüssen mit der Linksaußenpartei, deren Ausschüssen, in denen sie vertreten ist bis zu in dieser Legislaturperiode in Kraft getretenen Gesetzen Auswirkungen haben sollte. Wir bleiben dran!