Das zweite Beteiligungsverfahren ist wegen eines formalen Fehlers im ursprünglichen Bekanntmachungstext aus dem Sommer 2025 notwendig geworden.
Die obere Landesplanungsbehörde bestätigte, dass der Text zur Öffentlichkeitsbeteiligung eine ungenaue Formulierung enthielt. Da eine rechtssichere Bekanntmachung die zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit des gesamten Verfahrens ist, war der erste Durchlauf rechtlich unwirksam. Um folgenschwere Klagen im späteren Verlauf zu verhindern, musste der Landkreis Hildesheim den Prozess stoppen und das Beteiligungsverfahren wieder komplett bei „Entwurf 1“ neu starten.
Zusätzlich ergeben sich durch den Neustart inhaltliche Konsequenzen:
Verlust alter Stellungnahmen:
Da das alte Verfahren für ungültig erklärt wurde, konnten die 2025 eingereichten Einwände von Bürgern und Institutionen teilweise nicht vollständig eingearbeitet werden. Sie müssen nun im aktuellen Zeitfenster (bis zum 13. Juli) erneut eingereicht werden, um rechtlich berücksichtigt zu werden.
Geänderte Flächenzuschnitte:
Der Landkreis hat die erzwungene Pause genutzt, um den Entwurf anzupassen. Im Zuge dessen wurden bereits erste stark umstrittene Vorrangflächen (wie die Fläche „Dillsgraben“) komplett aus der Planung gestrichen.
Enormer Zeitdruck:
Der Landkreis will bis Ende 2027 die vollständige Bundes-Zielgröße für das Jahr 2032 von insgesamt 1.972 Hektar ausweisen, um ein zweites aufwendiges Planungsverfahren zu vermeiden. Durch die fehlerhafte Ausschreibung ist dieser Zeitplan nun extrem eng getaktet.
Das erneute Beteiligungsverfahren zum „Sachlichen Teilprogramm Windenergie“ des Landkreises Hildesheim läuft vom 11. Juni bis einschließlich Montag, den 13. Juli. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Einwände eingereicht sein.
Da das vorherige Verfahren aus dem Jahr 2025 rechtlich ungültig war, sollten auch bereits damals verfasste Stellungnahmen unbedingt noch einmal eingereicht werden, damit sie im aktuellen Prozess rechtlich zählen.
Befürchten Sie, von Lärm, Schlagschatten oder sonstige Auswirkungen eines Windparks betroffen zu sein oder möchten Sie wissen, wo genau der geplante Windpark angesiedelt werden soll? Es gibt eine interaktive Karte des Landkreises, wo Sie z.B. die Entfernung ihres Hauses, ihrer Wohnung zum Windpark messen können:
https://beteiligung-regionalplan.de/lk-hildesheim-wind-2026/beteiligung.php
Sie haben drei Möglichkeiten, um Ihre Stellungnahme einzureichen:
1. Online
Der einfachste Weg führt über das offizielle, zentrale Beteiligungsportal des Landkreises.
- Wo? Auf der Online-Beteiligungsplattform des Landkreises Hildesheim.
- Wie? Sie können sich dort ein kostenloses Benutzerkonto anlegen und Ihre Stellungnahme direkt im System zu den jeweiligen Texten oder Kartenabschnitten eintragen.
2. Per E-Mail
- Wenn Sie sich nicht im Portal registrieren möchten, können Sie Ihre Argumente als formloses Schreiben oder PDF-Anhang per E-Mail senden.
- Wo? An die zuständige Planungsabteilung des Landkreises unter der Adresse: regionalplanung@landkreishildesheim.de.
- Inhalt? Vergessen Sie nicht, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und den Betreff z.B: „Stellungnahme zum Sachlichen Teilprogramm Windenergie – Vorranggebiet Külf“ anzugeben.
3. Per Post oder persönlich
Sie können Ihren Einwand auch ganz traditionell in Papierform einreichen. Dies ist entweder per Postwurf oder durch persönliche Abgabe möglich.
- Senden Sie den Brief an: Landkreis Hildesheim / Amt für Bauordnung und Regionalplanung / Bischof-Janssen-Straße 31 / 31134 Hildesheim
- Persönliche Einsicht: Falls Sie die Planungsordner und Karten vorab physisch einsehen möchten, liegen diese im Kreishaus Hildesheim (Raum 412 A) während der regulären Öffnungszeiten öffentlich aus.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Formulierung Ihres Einwands, oder suchen Sie nach einer Musterstellungnahme zum Download, um diese als Vorlage für das Schreiben an den Landkreis zu nutzen? Dann wenden Sie sich an ihre örtliche Bürgerinitiative oder schreiben Sie uns an info@afdhildesheim.de . Wir unterstützen Sie gerne.



