Faesers Verbot des Magazins und des u-tube Kanals wurde heute morgen vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig gekippt. Eine herbe Niederlage für das Innenministerium, dass Auswirkungen haben dürfte.
Der Bescheid des Bundesinnenministeriums vom Juli 2024 wurde aufgehoben. Die Vereinigung erfüllt nicht sämtliche Voraussetzungen des Verbots, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft.
Eine schwere Niederlage für das Innenministerium und dessen ehemalige Ministerin Faeser. Das Verlegerehepaar Elsässer sprechen von einem großen Sieg für die Meinungsfreiheit. Insider rechnen nun ebenfalls damit, dass Faeser auch mit der von ihr betriebenen Einstufung der AfD juristischen Schiffbruch erleiden wird.
Inwieweit die Rechtsprechung auf die Entscheidung, ein AfD – Verbotsverfahren anzustrengen, Einfluss haben wird, bleibt abzuwarten.