Keine Entziehung der Waffenbesitzkarte wegen AfD-Mitgliedschaft
gepostet am 28.03.2023

Wie wir Ihnen zuletzt im Januar dieses Jahres schrieben, gab es Medienberichte, wonach Behörden gezielt gegen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis vorgehen, nur weil diese Mitglieder in der AfD sind. Vereinzelt haben uns auch Mitglieder über solche Vorfälle informiert.

Nun hat es eine erste gerichtliche Entscheidung in einem solchen rechtswidrigen Verfahren gegeben. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat dem Widerspruch eines unserer Mitglieder gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte stattgegeben. Die Pressemitteilung zur Entscheidung finden Sie hier.

Zum Entzug der Waffenbesitzkarte allein aufgrund einer Mitgliedschaft in der AfD entschied das Verwaltungsgericht wie folgt:
„[…] Vor diesem Hintergrund erweise sich der auf eine sog. Regelunzuverlässigkeit gestützte Widerruf der Waffenbesitzkarte des Antragstellers bei summarischer Prüfung als rechtswidrig. Es sei derzeit nichts dafür erkennbar, dass bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens eine Einstufung der AfD auf Landes- und/ oder Kreisebene aufgrund belastbarer und im Einzelnen nachprüfbarer Tatsachen als gesichert verfassungsfeindlich anzunehmen sei und in der Folge beim Antragsteller ein Fall der Regelunzuverlässigkeit gegeben sei.“

Das Gericht bestätigt damit unsere Einschätzung vollumfänglich: eine Mitgliedschaft in der AfD führt nicht zur Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Die einschlägige Unzuverlässigkeitsvermutung in § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Waffengesetzes gilt nur für Mitglieder einer Vereinigung, die Bestrebungen verfolgt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Dies trifft auf die AfD selbstverständlich nicht zu. Wir stehen uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Noch einmal empfehlen wir deshalb eindringlich allen Mitgliedern, die von solchen rechtswidrigen Maßnahmen der Innenminister und deren weisungsgebundenen Waffenbehörden betroffen sind, dagegen fristwahrend juristisch vorzugehen.

Sollten Sie von Maßnahmen der Waffenbehörde betroffen sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an folgende Adresse: meldestelle-waffenrecht@afd.de

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