Rechtsanwalt Christian Conrad von der Kanzlei Höcker, der die AfD vertritt, teilte mit, dass das Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ vorläufig zurücknimmt.
Die AfD hatte mit einem Eilantrag gegen die Einstufung der Behörde geklagt und damit einen großen Teilerfolg errungen, denn am Donnerstag gab der Inlandsgeheimdienst eine sogenannte „Stillhaltezusage“ ab, wie das Verwaltungsgericht Köln bestätigte. Die entsprechende Pressemitteilung wurde von der Webseite des Verfassungsschutzes schon entfernt.
dpa Mediennummer 478242667
Nach dem „Compact“-Debakel ist dies das zweite, aber auch das letzte Mal, das die inzwischen aus dem Amt geschiedene Ministerin mit ihren grob undemokratischen und politisch motivierten Entscheidungen scheitert.