Nichts Neues in Berlin. Frau Giffey wurdevon der rot – dunkelrot – grünen Koalition als regierende Bürgermeisterin gewählt. Niemand scheint sich in der Opposition daran zu stören – außer der AfD. Es bleibt abzuwarten, ob es da noch Änderungen gibt.
Das Chaos bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus schlägt weiterhin hohe Wellen – die AfD drängt auf eine Wiederholung der Wahl. Darüber und über die Entwicklungen nach den Wahlen sprechen bei „AfD TV“ gleich drei AfD-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus: Die Fraktionsvorsitzende Dr. Kristin Brinker, der Parlamentarische Geschäftsführer Ronald Gläser und der rechtspolitische Sprecher Marc Vallendar. Unbedingt reinschauen!
22.10.2021
Trotz der Pannen am Wahltag hat der Berliner Landeswahlausschuss am 15.10 das endgültige Ergebnis zur Abgeordnetenhauswahl festgestellt. Eine juristische Aufarbeitung ist möglich, dürfte aber am Resultat nichts ändern.
Wer meint, beim Wählen eine Panne mit juristischer Relevanz entdeckt zu haben, kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag – also bis 26. November um 24 Uhr – Einspruch gegen die Wahl einlegen. Im Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) heißt es dazu: „Der Einspruch ist schriftlich beim Bundestag einzureichen und zu begründen.“ Dieser geht dann zunächst in den Wahlprüfungsausschuss – am Ende entscheidet der Bundestag mit einfacher Mehrheit darüber.
Damit ist die Wahlprüfung vor allem Sache des Bundestages. Lehnt der den Einspruch allerdings ab, kann sich die Wählerin oder der Wähler in einem zweiten Schritt mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden. Man braucht aber einen Anfechtungsgrund, damit die Beschwerde Erfolg haben kann. Ob eine Anfechtung der Berliner Wahlen bereits in Vorbereitung ist, ist allerdings unbekannt.
06. Oktober 2021
Wie unlängst bekannt gegeben wurde, ist die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis von ihrem Amt zurück getreten.
Eine weitere Panne bei den Berliner Chaoswahlen ist bekannt geworden:
Das Portal „Wahlrecht.de“ hat angegeben, die Berliner Landeswahlleitung mehr als eine Woche vor der Wahl auf eine „gravierende Manipulationsmöglichkeit“ hingewiesen zu haben. Demnach konnten Personen im Alter von 16 und 17 Jahren sowie EU-Ausländer mit einem Trick bei der Bundestagswahl und der Wahl zum Abgeordnetenhaus abstimmen, obwohl sie nur zur Bezirksverordnetenwahl berechtigt waren.
Dabei konnten Menschen, die zu allen Wahlen berechtigt waren, Briefwahlunterlagen anfordern, die Stimmzettel für die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl dann an Unberechtigte weitergeben, und am Wahltag im Wahllokal neue Stimmzettel erhalten. Ein EU-Bürger oder Minderjähriger, der eigentlich nur für die Bezirksverordnetenwahl berechtigt war, konnte die zusätzlichen Stimmzettel anonymisiert mit seinen Briefwahlunterlagen einreichen.
28. September 2021
Parallel zur Bundestagswahl fanden in Berlin die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt, als „Sahnehäubchen“ auch noch eine sportliche Großveranstaltung, der „Berlin – Marathon“. Völlig überraschend (Satire!) wollten viele Berlinerinnen und Berliner auch wählen gehen, so dass in einigen Berliner Bezirken die Wahlunterlagen knapp wurden, Nachschub war angefordert worden, steckte aber aufgrund der desaströsen Berliner Verkehrsplanung unter Dunkelrotrotgrün in den etlichen Staus fest, die sich aufgrund des Marathons bildeten.
Überraschenderweise müssen solche wichtigen Unterlagen noch in dieselbertriebenen Transportern angeliefert werden und nicht mit dem Lastenfahrrad. Die Folge war, dass einige Berliner Wahllokale nicht um 18 Uhr schließen konnten, die letzten Wähler verließen gegen 20.30 Uhr (!!!) das Wahllokal. Die Folge war, dass sich die wartenden Wähler ab 18 Uhr über diverse Anbieter ihrer Smartphones über die Hochrechnungen zur Bundestagswahl und auch über die Wahlstände der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus informieren konnten.
Genau das ist aber unzulässig, auch eine Verlängerung der Wahlzeit über 18 Uhr hinaus ist laut der Informationen auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleitung nicht vorgesehen. Welche Konsequenzen dies haben wird, ist zurzeit unklar, die Landeswahlleitung Berlin bzw. die Bundeswahlleitung „prüfen“ die Berliner Vorgänge.